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Gegenargumente

Was spricht gegen einen Abriss des Hauses ?

> Das 1893 fertiggestellte Gebäude ist älter als das Vohwinkler Rathaus (1897/98) und die Schwebebahn (1900/01).

> Die Geschichte des Hauses als Armen- und Waisenhaus.

> Es war das erste Haus in der früheren Nordstrasse, die heute Siegersbusch heisst.

> Gute Bausubstanz des Gebäudes

> 8 Familien würden ihre Wohnung verlieren.

>Auf dem Grundstück lebende Fledermäuse würden Ihren Lebensraum verlieren.

Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 25.3.2002 in der Fassung vom
12.12.2007 und die EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie - Anhang II oder IV) vom 21.05.1992 streng geschützten Arten.

Nach § 42 BNatschG 2007 § 42 sind auch die Schlafplätze und Wochenstuben von Fledermäusen ganzjährig geschützt.

Was spricht gegen eine weitere Bebauung jeglicher Art ?

> Es gibt viele freie Wohnungen in der Strasse.

> Für die rd. 200 Anwohner des Siegersbusch und der Häuser Bahnstrasse 25-29 würde sich sowohl bei einer Wohnbebauung, als auch bei
   einer gewerblichen Nutzung
die Aussicht (siehe Bild) und die Wohnqualität massiv verschlechtern.

> Das Verkehrsaufkommen am Siegersbusch und auf der Bahnstr. würde weiter steigen.

Was spricht gegen eine baurechtliche Planung, die weitere Gewerbefläche ermöglicht ?

> In unmittelbarer Nähe, am Siegersbusch 33-39 stehen eine 6000 qm grosse Gewerbefläche zur Verfügung.

> Es gibt im Stadtteil Vohwinkel 156.190 qm freie Gewerbeflächen (Simonshöfchen 5.340 qm, Bahnstr. 11.500 qm, Westring 12.350 qm,
   Vohwinkeler Str. 10.500 qm und im neuen Mittelstandspark VohRang 116.500 qm

> Im neuen Gewerbegebiet
VohRang, welches 1,5 km entfernt ist wurden 116.500 qm bebaubare Gewerbeflächen geschaffen.

   Voraussetzung für die Ausweisung des Gewerbegebietes war die bereits beschlossene Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 1081. In der
   Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes steht, dass “
durch die Wiedernutzung einer Brachfläche [...] der Außenbereich vor einer
   zusätzlichen Inanspruchnahme geschützt”
wird